AGB’s

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen SOLVRA Studios und dem Kunden in Zusammenhang mit unseren Leistungen im Bereich Webdesign und verwandten Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SOLVRA Studios stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen

(1) SOLVRA Studios bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, User Interface Design, Website-Entwicklung sowie optional Beratung, Wartung und weitere digitale Leistungen an.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

3. Vertragsschluss

(1) Angebote von SOLVRA Studios sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Aufnahme der Tätigkeit durch SOLVRA Studios zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkungspflichten liegen nicht im Verantwortungsbereich von SOLVRA Studios.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist SOLVRA Studios berechtigt, Verzugszinsen gemäss gesetzlicher Grundlage zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

6. Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Rechte an Konzepten, Designs, Quellcodes und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben – sofern nicht ausdrücklich anders geregelt – bei SOLVRA Studios.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarte Nutzung.
(3) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Veränderung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung von SOLVRA Studios.

7. Mängel und Haftung

(1) SOLVRA Studios erbringt ihre Leistungen mit fachlicher und technischer Sorgfalt.
(2) Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel umgehend schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SOLVRA Studios nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Abnahme

(1) Die Abnahme erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen durch schriftliche Bestätigung des Kunden oder durch konkludente Nutzung der Website.
(2) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme innerhalb von 10 Kalendertagen nach Übergabe, so gilt die Leistung als genehmig.

9. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit Abschluss der beauftragten Leistungen.
(2) Laufzeitverträge (z. B. Wartung, Support) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
(2) SOLVRA Studios verpflichtet sich zur Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von SOLVRA Studios, sofern der Kunde nicht Konsument im Sinne des Gesetzes ist.

Stand: Wil SG, 30. August 2025

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